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Kostenübernahme Ihrer Ernährungstherapie und Ernährungsberatung

Sie möchten Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden durch eine professionelle Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung verbessern und fragen sich, wie die Kostenübernahme geregelt ist? Das ist ein wichtiger und berechtigter Schritt! 

Die gute Nachricht: Viele private und gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Kosten für ernährungstherapeutische Leistungen.

Als DGE-zertifizierte Ernährungsberaterin erfülle ich die hohen Qualitätsstandards (nach § 20 und § 43 SGB V), die von den Kassen für eine Bezuschussung vorausgesetzt werden. 

Ihre Vorteile der Bezuschussung durch Krankenkassen

 

  • Finanzielle Entlastung: Ein Großteil der Kosten kann übernommen werden.

  • Garantierte Qualität: Die Bezuschussung bestätigt die Anerkennung meiner hohen Qualifikation als DGE-zertifizierte Ernährungsfachkraft.

  • Fokus auf Ihre Genesung: Sie können sich voll auf Ihre individuelle Therapie und Ihre Gesundheitsziele konzentrieren.
     

So funktioniert die Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte (GKV)

 

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen qualifizierte Leistungen als Präventionsmaßnahme (§ 20 SGB V) oder als individuelle Therapieleistung bei ärztlich diagnostizierten Erkrankungen (§ 43 SGB V).

Ihr 4-Schritte-Fahrplan zur Kostenerstattung:

Schritt 1: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung einholen

  • Wichtiges Dokument: Bitten Sie Ihren Hausarzt oder behandelnden Facharzt (z.B. Diabetologe, Gastroenterologe, Psychiater) um eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ (Download hier) oder eine formlose Empfehlung für eine Ernährungstherapie.

  • Inhalt: Das Dokument muss die Diagnose (z.B. Adipositas, Diabetes Typ 2, Reizdarmsyndrom, Essstörung) sowie die Empfehlung für die Therapie enthalten.

  • Tipp Essstörungen: Bei ärztlich diagnostizierten Essstörungen ist eine klare Vermerkung entscheidend, um die Leistung als Therapie und nicht als reine Prävention abrechnen zu können.
     

Schritt 2: Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen

  • Reichen Sie vor Beginn der eigentlichen Therapie alle notwendigen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein:

  • Die ärztliche Bescheinigung

  • Meinen Qualifikationsnachweis (DGE-Zertifikat, den ich Ihnen gerne vorab zur Verfügung stelle)

  • Einen Kostenvoranschlag von VK Ernährung (Diesen erhalten Sie nach unserem Erstgespräch und der Festlegung des Therapieumfangs).

  • Warten Sie unbedingt die schriftliche Zusage Ihrer Krankenkasse ab! Die Höhe der Bezuschussung variiert stark und liegt in der Regel zwischen 70 % und 100 %.
     

Schritt 3: Termine vereinbaren und bezahlen

  • Sobald die Zusage vorliegt, schließen wir den Behandlungsvertrag und vereinbaren Ihre individuellen Beratungstermine.

  • Sie begleichen das Honorar zunächst in voller Höhe (Sie gehen in Vorkasse).
     

Schritt 4: Erstattung beantragen

  • Nach Abschluss der vereinbarten Beratungseinheiten reichen Sie die gesammelten Honorarrechnungen (Originale) zusammen mit der Zusage Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
     

 

So funktioniert die Kostenübernahme für privat Versicherte (PKV) und Beihilfeberechtigte

 

Die private Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfestellen übernehmen die Kosten oft problemlos, allerdings ist dies immer von Ihrem individuellen Tarif abhängig.

  • Tarifprüfung: Kontaktieren Sie frühzeitig Ihre PKV oder Beihilfestelle. Fragen Sie explizit nach den Konditionen für die Kostenerstattung bei DGE-zertifizierten Ernährungsberaterinnen.

  • Ärztliche Verordnung: Eine ärztliche Verordnung oder ein Privatrezept ist in der Regel zwingend erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie zu belegen.

  • Abrechnung: Nach den Beratungsterminen erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie direkt bei Ihrer PKV oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. 

 

Unsere Honorare und Ihr Eigenanteil

 

Die Kosten für eine Ernährungsberatung oder -therapie bei VK Ernährung sind transparent und richten sich nach dem individuellen Umfang Ihrer Beratung. 

Ihr Eigenanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen meinem Honorar und dem Betrag, den Ihre Krankenkasse erstattet. 

 

Wichtige Hinweise und häufige Fragen (FAQ)

 

  • Ohne ärztliche Notwendigkeit: Auch ohne ärztliche Bescheinigung können Sie meine Beratungsleistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

  • Individuelle Kassen-Regelungen: Jede Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, etc.) hat unterschiedliche Erstattungsrichtlinien und Maximalbeträge. Klären Sie die Details am besten direkt vorab ab.

  • Online-Beratung: Auch Online-Ernährungstherapien werden von vielen Kassen bezuschusst. Die Abläufe sind hier meist identisch.

  • Krankenkassen-Formulare: Einige Kassen stellen eigene Formulare für die Kostenübernahme bereit. Fragen Sie danach. 

Bereit für den ersten Schritt?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der Kostenübernahme und stehe Ihnen für alle Fragen zur Seite.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrer gesunden Ernährung ebnen!

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